Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach § 53a (1) FahrlG

Nach Erhalt der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen, zusammenhängenden Fortbildungslehrgang, oder alternativ an vier auf diesen Zeitraum verteilte, einzelne Tage teilnehmen. (§ 53 a (1) FahrlG).
Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung gilt für alle Fahrlehrer*innen mit einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, auch wenn diese ruht und unabhängig davon, ob Erlaubnisinhaber*innen als Fahrlehrer*in tätig ist.
Ziel der Fortbildung ist es, die Fahrlehrer*innen im Straßenverkehrsrecht, der Fahrschülerausbildung und im Fahrlehrerwesen über Änderungen der Vorschriften und künftiger Entwicklungen und Perspektiven zu informieren.
Durch die Fahrlehrerfortbildung wird der hohen Verantwortung Rechnung getragen, die Fahrlehrer*innen bei der Ausbildung der künftigen Kraftfahrer zu tragen hat.
Mit der CFK Fahrlehrer-Fachschule an Ihrer Seite können Sie sich auf einen kompetenten Partner verlassen, der Sie in allen beruflichen Belangen eines Fahrlehrers kompetent weiterbildet. Unser Fortbildungsprogramm nach § 53a (1) ist auf die sich ständig ändernden Anforderungen und gesetzlichen Hintergründe des Fahrlehrerberufs abgestimmt.

Die Schwerpunkte der Fahrlehrerfortbildung beinhalten folgende Themen: Auszug DV-Fahrlehrergesetz § 15

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrs einschließlich des Fahrlehrerrechts
  • Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr
  • betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind

Erfahrene, qualifizierte Dozent*innen informieren Sie darüber hinaus über aktuelle Trends, Entwicklungen und neuste Erkenntnisse aus dem breiten Aufgabenspektrum eines Fahrlehrers. Die Diskussion und der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer*innen untereinander hat bei der Fahrlehrerfortbildung einen besonders hohen Stellenwert.

Ganztagsunterricht in der Zeit von 08:15 – 15:45 Uhr

Termine für die Allgemeine Fahrlehrerfortbildung
dreitägig, Zweitägig, Eintägig