Corona-Infos

Unsere Fahrschul-Regeln:

Hygiene Führerschein Cityfahrschule

+++Update 04.04.2022+++
Neue Corona-Schutzverordnung ab 03.04.2022

In der neuen Coronaschutzverordnung sind die meisten Corona-Regelungen aufgehoben wurden.
Für unsere Fahrschulen gelten somit ab heute folgende Regelungen:

Fahrstunden
Im praktischen Unterricht (Fahrstunden) müssen keine Masken mehr getragen werden. Hier wird auf die Eigenverantwortung verwiesen. Wenn Sie sich in den Fahrstunden sicherer durch das Tragen einer Maske fühlen, dürfen Sie Ihre/n Fahrlehrer/in darauf aufmerksam machen und diese weiterhin tragen. Auch die/der Fahrlehrer/in darf aus Sicherheit eine Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fahrzeug gibt es jedoch nicht mehr.

Fahrschulräume und Theorieunterricht
In unseren Räumlichkeiten der Fahrschule gilt weiterhin Maskenpflicht.
Im Theorieunterricht darf die Maske abgenommen werden, sobald Sie auf einem Sitzplatz sitzen.
Vor dem Verlassen des Sitzplatzes muss die Maske wieder getragen werden.

Prüfungen
Bislang gelten für theoretische und praktische Prüfungen beim TÜV die alten Maßnahmen. D. h. während der Prüfungen gilt die allgemeine Maskenpflicht.
Sollten wir hierzu neue Informationen vom TÜV erhalten, teilen wir diese umgehend mit.

3G-Regelung
Auch die 3G-Regel entfällt für die theoretischen und praktischen Ausbildungen und Prüfungen.
Es müssen ab sofort keine Nachweise mehr vorgezeigt werden.

Wir bitten um eigenverantwortliches Handeln.
Bleiben Sie gesund!

 

+++Update 21.02.2022+++
Neue Corona-Schutzverordnung ab 19.02.2022

Ab sofort dürfen Fahrschulen ihren Betrieb mit 3G-Regelungen wieder aufnehmen.

Das heißt, der Theorieunterricht, Fahrstunden und Prüfungen können
für getestete, geimpfte, und/oder genesene Personen wahrgenommen werden.
Die entsprechenden Nachweise sind zu Theorieunterrichte, Fahrstunden und Prüfungen vorzulegen.

Für Geimpfte Personen
gibt es bislang keine Gültigkeiten zum Verfall der Schutzimpfung.
Wichtig ist hier, dass es sich um eine vollständige Impfung handelt (14 Tage nach 2. Impfung).
Wer geboostert wurde, erhält sofort diesen Status.

Genesene Personen
gelten nur in einem bestimmten Zeitraum als genesen.
Meist beginnt dieser 14 Tage und endet maximal 90 Tage nach positivem PCR-Testergebnis.
Der Zeitraum wird vom zuständigen Gesundheitsamt schriftlich mitgeteilt.

Getestete Personen
Antigen-Schnelltests sind 24 Stunden gültig. Anerkannt werden ausschließlich Schnelltests aus Testzentren.
PCR-Tests sind 48 Stunden gültig.
Testungen aus der Schule (Schultests) sind ebenfalls 24 Stunden gültig.

Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen
Im Theorieunterricht dürfen medizinische Masken, oder FFP2-Masken getragen werden.
Für die Fahrstunden und praktischen Prüfungen darf ausschließlich eine FFP2-Maske(ohne Ventil) getragen werden.

 

 

+++Update 24.11.2021+++
Neue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021

Die neue Corona Schutzverordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und für Fahrschulen sind erneut Änderungen beschlossen wurden.

Für den Theorieunterricht in unseren Filialen, als auch Fahrstunden gilt absofort die 2G-Regel.
Das heißt, dass ausschließlich geimpfte und genesene Personen am Theorie- und/oder Praxisunterricht teilnehmen dürfen, dies wird durch unsere Fahrlehrer*innen geprüft.
Testbescheinigungen dürfen nicht mehr akzeptiert werden.
Diese Regelungen gelten auch für Theorie- und Praxisprüfungen.

** Nachtrag vom 29.11.2021: **
Am Wochenende erreichten uns weitere Informationen, die für unsere Tätigkeit wichtig sind:

  1. Für alle Prüfungen (Theorie und Praxis) ist das tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben
  2. bei Fahrstunden darf ebenfalls ausschließlich eine FFP2-Maske getragen werden,
    das Ablegen der Maske ist nicht erlaubt.
  3. Grundsätzlich gilt für alle Fahrstunden die 2G-Regel
    Ausnahme: wurde mit der Praxisausbildung vor dem 24.11.2021 begonnen, darf diese unter den aktuellen Vorschriften abgeschlossen werden
  4. Testnachweise und Gültigkeiten:
    – Testnachweise sind immer den Dozent*innen/Fahrlehrer*innen vorzulegen
    – Anerkannte Tests sind Antigen-Schnelltest aus Testzentren, oder ein PCR-Test
    – Antigen-Schnelltests sind 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden gültig
    – ein Schülerausweis wird zur Vorlage nicht mehr anerkannt. Schüler müssen eine entsprechende Testbescheinigung der Schule vorzeigen.

Weiterhin gelten die üblichen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften.

Wir möchten unsere Kund*innen hiermit bitten möglichst bargeldlos in unseren Fahrschulbüros einzuzahlen.
Gerne können Sie mit EC-Karte zahlen, oder auch einfach von zu Hause überweisen.

Bleiben Sie gesund!

 

 

+++Update 15.11.2021+++
Neue Corona-Schutzverordnung bis 24.11.2021

Bis zum 24.11.2021 tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Weiterhin müssen Schnell- und/oder PCR-Tests bescheinigt werden und der Schülerausweis wird außerhalb von Ferienzeiten zur Testkontrolle anerkannt.
Jedoch wurde nun fest bestätigt, dass alle Tests nur noch 24 Stunden gültig sind.

 

+++Update 19.08.2021+++
Neue Corona-Schutzverordnung ab 20.08.2021

Ab morgen tritt die neue Corona Schutzverordnung in Kraft mit Änderungen für unseren kompletten Fahrschul-Betrieb aller unsrerer Standorte,

Da die Landesinzidenz über 35 liegt (aktuell NRW 71,6) sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Testpflicht für Theorie und Praxis
    dies gilt für Unterrichte und Prüfungen
    Ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen
    Die Testergenbisse sind 48 Stunden gültig
  2. Selbsttests werden nicht mehr akzeptiert!
    ausschließlich Schnelltests aus dem Testzentrum,
    oder PCR-Tests dürfen anerkannt werden – durch Vorlage einer Bescheinigung
    schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestete Personen, sie müssen lediglich ihren Schülerausweis vorzeigen
  3. Aufhebung Maskenpflicht
    In unseren Schulungsräumen und Fahrzeugen ist eine Maske nicht mehr zwingend notwendig!
    Voraussetzung hierfür sind entweder:
    1. Mindestabstand von 1,5 m
    2. Getestete Personen
    3. Genesene Personen
    4. Geimpfte Personen


+++Update 13.08.2021+++

Regelmäßige Updates der Inzidenzstufen

Städte und Gemeinden steigen weiterhin und werden regelmäßig neu eingestuft.
Die dazugehörigen Änderungen betreffen auch alle unsere Filialen.
Hier eine Übersicht der aktuellen Inzidenzstufen unserer Standorte und entsprechender Maßnahmen.

Standorte in Inzidenzstufe 1

  • Rhein-Sieg-Kreis
    Betrifft unsere Standorte in Siegburg und Troisdorf

Maßnahmen der Inzidenzstufe 1

Theorieunterricht

  1. gut durchlüftete Räume
  2. Erstellung eines Sitzplan durch die Fahrschule
  3. am Platz kann die Maske ausgezogen werden
    (vorausgesetzt die ersten beiden Punkte können erfüllt werden)

Praxisunterricht

  1. das richtige Tragen einer medizinischen Maske ist ausreichend

 

Standorte in Inzidenzstufe 2

  • Bonn
  • Köln
  • Düsseldorf

Maßnahmen der Inzidenzstufe 2

Theorieunterricht

  1. Erstellung eines Sitzplan durch die Fahrschule
  2. Maskenpflicht im kompletten Gebäude, auch am Sitzplatz
  3. Testpflicht im Unterricht und Prüfungen
    ausgenommen sind genesene, oder vollständig geimpfte Personen – nur mit anerkannten Nachweis

Praxisunterricht

  1. FFP2-Maskenpflicht (keine medizinische Maske)
  2. Testpflicht bei mehr als 3 Personen im Fahrzeug
    ausgenommen sind genesene, oder vollständig geimpfte Personen – nur mit anerkannten Nachweis

Die aktuellen Inzidenzstufen sind hier zu finden (Stand 12.08.2021)


+++Update 21.06.2021+++

Aktualisierung Inzidenzstufen

Ab heute ist auch die Stadt Bonn in der Inzidenzstufe 1.
Wie an unseren anderen Standorten entfällt auch für unsere Bonner Filialen nun die Testpflicht.

Hier die aktuellen Inzidenzstufen vom 21.06.2021


+++Update 11.06.2021+++

Änderung Testpflicht

Heute wurde bekannt gegeben, dass in Teilen NRW´s keine Testpflicht mehr besteht. Für alle Städte und Kommunen, die sich in der Inzidenzstufe 1 befinden entfällt die Testpflicht komplett.
Für die meisten unserer Standorte trifft dies zu.

Die Ausnahme aktuell bleibt die Stadt Bonn mit einer Inzidenzstufe 3.
Hier ist ein Negativtest zu unseren Theorieunterrichten und Schulungen mitzubringen.
Davon betroffen sind unsere Filialen in Bonn-Zentrum und Bonn-Duisdorf.

Für Fahrstunden und Prüfungen gilt jedoch keine Testpflicht mehr.

Die aktuellen Inzidenzstufen wurden in einer Tabelle zusammengefasst.


+++Update 04.06.2021+++

Führerscheinprüfung

Der TÜV Rheinland gab bekannt, dass die Testpflicht auch für Führerscheinprüfungen gilt. Wie bei den Fahrstunden und beim Theorieunterricht auch, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.

+++Update 02.06.2021+++

Testpflicht

Ab sofort gilt laut der neuen Coronaschutzverordnung eine Testpflicht.
Für folgende Leistungen ist die Vorlage eines Negativtest aus einem Testzentrum
(nicht älter als 48 Stunden) erforderlich:

  • Theorieunterricht/Schulungen
    Vor Antritt der Theoriestunde muss der Negativtest beim
    Fahrlehrer*innen / Dozent*innen vorgezeigt werden
  • Fahrstunden (alle Klassen)
    Vor Antritt jeder Fahrstunde muss der Negativtest beim Fahrlehrer vorgezeigt werden

+++Update 21.04.2021+++

Theorieunterricht Motorrad Köln

ab sofort bieten wir 2x in der Woche online Theorieunterricht Spezial Motorrad in Köln an! Jeden Montag und Donnerstag um 18 Uhr. Es entfällt der Präsentunterricht in den Filialen für Motorrad. Hier gibt es die aktuellen Theoriepläne zum Download.


+++ Update 01.04.2021 +++

Notbremse für Fahrschulen in Bonn und Rhein-Sieg wieder aufgehoben

Kein Aprilscherz! Am späten Mittwoch-Nachmittag hat die Stadt Bonn eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Allgemeinverfügung
der Notbremse bezüglich des negativen Schnelltests wieder aufgehoben wurde. Auch der Rhein-Sieg-Kreis hat seine Aussagen auf Nachfrage am Donnerstag-Nachmittag zurückgenommen. Das bedeutet, dass alle Schüler und Teilnehmer unserer Filialen Bonn-Zentrum und Bonn-Duisdorf, Siegburg und Troisdorf keine Tests zu Fahrstunden vorlegen müssen.
Auf den entsprechenden Websiten der Städte und Kommunen sind die genauen Beschlüsse zu finden:
Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis (nicht mehr verfügbar)
Pressemitteilung Stadt Bonn


+++ Update 31.03.2021 +++

Notbremse in Bonn und Rhein-Sieg! Allgemeinverfügung gelten ab sofort

Für alle Schüler die in unseren Filialen Bonn-Zentrum, Bonn-Duisdorf, Siegburg und Troisdorf angemeldet sind, gilt ab sofort eine Testpflicht für Praxisstunden. Dies wurde heute von den entsprechenden Städten veröffentlicht. Somit ist zu jeder Fahrstunde ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest beim Fahrlehrer vorzuzeigen. Handelt es sich um einen Selbststest, muss das Datum der Testung darauf notiert sein.


+++ Update 05.03.2021 +++

Erste Lockerung des Lockdowns

Ab Montag, den 08.03.2021 dürfen wir wieder komplett für alle da sein.
Wir sind zu den normalen Öffnungszeiten da, Fahrstunden können mit FFP2-Maske gefahren werden und der Theorieunterricht findet nicht nur online, sondern ab Mitte der Woche auch wieder in Präsenz statt. Es herrscht weiterhin die allgemeine Maskenpflich in unseren kompletten Fahrschulräumen. In der Fahrschule ist das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinische Maske Pflicht, für Fahrstunden sind ausschließlich FFP2-Masken erlaubt! Stoffmasken werden nicht akzeptiert.
Hier sind alle aktualisierten Theoriepläne.


+++ Update 07.01.2021 +++

Verlängerung des Lockdowns

Am 5. Januar haben Bund und Länder beschlossen, dass der Lockdown vom 16. Dezember bundesweit bis Ende Januar verlängert wird. Ursprünglich sollte der Lockdown am 10. Januar enden, weshalb wir gehofft hatten, den Fahrschulbetrieb danach wieder aufnehmen zu können. Daraus wird nun leider nichts, da die Einschränkungen in NRW bestehen bleiben bzw. noch weiter verschärft wurden.

Nach wie vor erreichen uns viele Fragen, wie und vor allem wann es weitergeht. Die Antwort ist ganz individuell, denn es kommt beispielsweise darauf an, wie weit die Führerscheinausbildung fortgeschritten ist und ob man den Führerschein beruflich benötigt (und ob diesbezüglich auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorliegt).

Es ist weiterhin möglich, sich von zu Hause aus in der City Fahrschule anzumelden. Dafür nutzen Sie einfach die Funktion „Online Anmeldung“ auf unserer Homepage. Auch der Online Theorieunterricht läuft wie gehabt: Montags bis samstags bieten wir ein- bis zweimal täglich Unterricht an.

Mit den Fahrstunden geht es hingegen erst nach dem Lockdown weiter – voraussichtlich also ab Februar. Eine Ausnahme sind hierbei berufsbezogene Führerscheinausbildungen, also beispielsweise für die Klassen C und D. Wenn Sie Ihren PKW-Führerschein machen und diesen beruflich benötigen, wenden Sie sich bitte mit der Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bei dem für Sie zuständigen Büro der City Fahrschule.


+++ Update 17.12.2020 +++

Führerschein während des Lockdowns

Berufsbezogene Führerscheinausbildung

Durch die aktuellen Corona-Regelungen und den erneuten Lockdown in NRW musste der Fahrschulbetrieb wieder angepasst werden. Grundsätzlich gilt, dass Fahrstunden voraussichtlich bis einschließlich 10. Januar 2021 nur dann weiterhin durchgeführt werden können, wenn der Führerschein beruflich benötigt wird, also hauptsächlich in den Klassen C und D (LKW und Bus).

Fahrstunden und Theorieunterricht

Nicht erlaubt sind alle anderen Fahrstunden, weshalb bereits vereinbarte Termine kostenfrei von den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern storniert werden. Auch der Theorieunterricht findet nicht mehr in unseren Filialen, sondern ausschließlich online statt. Den Zugang zum Online-Theorieunterricht haben Sie entweder im Büro bei der Anmeldung erhalten oder (im Falle einer Online-Anmeldung) per Mail zugesendet bekommen. Sobald es neue Theoriepläne für 2021 gibt, finden Sie diese hier auf unserer Homepage (Angebote -> Theorieplan).

Achtung! Es kommt öfter zu Verwechselungen zwischen der Online-Anmeldung und dem Online-Theorieunterricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie am Unterricht teilnehmen können, fragen Sie gerne telefonisch oder per Mail in unseren Büros nach. Wir sind nach wie vor zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Prüfungen

Bezüglich der Prüfungen beim TÜV ist es nicht möglich, neue Prüftermine während des Lockdowns zu vereinbaren. Sofern Sie aber vorher schon eine Theorieprüfung gebucht hatten, können Sie diesen Termin noch wahrnehmen. Stellen Sie sicher, dass Sie vorher im Büro Ihrer City Fahrschule Bescheid geben, damit Ihr Ausbildungsnachweis an den TÜV übermittelt werden kann.

Ob Ihre geplante Fahrprüfung stattfinden kann oder nicht, erfahren Sie von Ihrer Fahrlehrerin oder Ihrem Fahrlehrer.

Anmeldung

Auch während des Lockdowns kann man problemlos mit dem Führerschein bei uns starten. Auf unserer Homepage finden Sie ein Formular zur Online-Anmeldung, welches Sie ausfüllen können, woraufhin Sie alle relevanten Unterlagen zugesendet bekommen.

Wir wünschen Ihnen trotz aller Alltagseinschränkungen eine angenehme und schöne Vorweihnachtszeit und freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen im nächsten Jahr!

 

Covid-19 Update Cityfahrschule

 

+++ Update 19.11.2020 +++

Wartezeiten beim Führerschein vermeiden

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für uns alle tagtäglich bemerkbar und auch an unseren Fahrschulen ziehen sie nicht spurlos vorbei. Die Abläufe in der Führerscheinausbildung haben sich zwar kaum verändert, doch man muss zur Zeit etwas mehr Geduld aufbringen, bis man seinen Führerschein in den Händen hält. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden.

1.  Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passfoto vorbereiten

Wussten Sie, dass man den Führerschein beim Amt beantragen muss? Dafür benötigt man nicht nur ein Anmeldeformular aus der Fahrschule, sondern auch einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest sowie ein aktuelles Passfoto. Wenn Sie diese drei Punkte schon erledigt haben, bevor Sie sich in der City Fahrschule anmelden, oder sich unmittelbar nach der Anmeldung darum kümmern, sparen Sie wertvolle Zeit.

2.  Führerschein frühzeitig beantragen

Sobald Sie den Führerschein beim Amt beantragt haben, dauert es ein paar Wochen, bis Sie Post vom TÜV bekommen. Erst danach können Sie Ihre theoretische Führerscheinprüfung absolvieren. Um diese Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, sollten Sie den Führerschein so früh es geht beim Amt beantragen. Innerhalb der Wartezeit können Sie den Theorieunterricht besuchen und sich auf die Theorieprüfung vorbereiten.

3.  Theorieunterricht planen

Verschaffen Sie sich auf unserer Homepage ein Bild davon, wann welches Thema des Theorieunterrichts angeboten wird. Sie haben die Möglichkeit, online oder in unseren Filialen am Unterricht teilzunehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Themen Ihnen noch fehlen oder wie viele Themen vom Grund- und Spezialwissen Sie benötigen, fragen Sie gerne in den City Fahrschul-Büros nach.

4.  Rechtzeitiger Prüfungstermin

Wenn Sie schon absehen können, wann Sie alle Themen des Theorieunterrichts absolviert haben werden und sich gut vorbereitet fühlen, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für Ihre theoretische Führerscheinprüfung beim TÜV. Auch dort kann es nämlich ein wenig dauern, bis man einen Termin bekommt. Planen Sie Pufferzeit ein, falls Sie den Theorieunterricht doch nicht wie geplant besuchen können und bedenken Sie, dass die Fahrschule Zeit zwischen Ihrer letzten Theoriestunde und Ihrer Prüfung braucht, um dem TÜV Ihren Ausbildungsnachweis zu übermitteln.

5.  Dranbleiben

Es kommt immer wieder vor, dass sich Fahrschülerinnen und -schüler hoch motiviert bei uns anmelden, aber dann nach ein paar Theoriestunden die Ausbildung schleifen lassen. Dasselbe gilt für Fahrstunden. Natürlich haben wir vollstes Verständnis, wenn Schule, Beruf oder Privates Priorität vor der Führerscheinausbildung haben, aber es spart Ihnen Zeit und Geld, solche Auszeiten nicht zu lang werden zu lassen.

6.  Fahrstunden planen

Wer die theoretische Führerscheinprüfung bestanden hat, möchte natürlich so schnell wie möglich mit den Fahrstunden beginnen. Stellen Sie sicher, dass im Büro Ihre aktuellen Kontaktdaten hinterlegt sind, damit Ihre Fahrlehrerin bzw. Ihr Fahrlehrer Sie erreichen kann. Sofern es Ihnen möglich ist, geben Sie mehrere Terminoptionen für Fahrstunden zur Auswahl. Und ganz wichtig: Halten Sie vereinbarte Termine unbedingt ein oder sagen Sie diese rechtzeitig wieder ab.

Danke für Ihre Geduld und Ihr Verständnis dafür, dass die Führerscheinausbildung in Corona-Zeiten etwas länger dauert. Wir tun unser Bestes dafür, dass Sie Ihren Führerschein so schnell wie möglich in den Händen halten können.


+++ Update 04.11.2020 +++

City Fahrschulen bleiben geöffnet 

Seitdem die Bundesregierung erneute Einschränkungen verordnet hat, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, erreichen uns viele Anrufe und Nachfragen, ob unsere Filialen weiterhin geöffnet haben. Kurz gesagt: Ja. Zum aktuellen Stand dürfen unsere Filialen geöffnet bleiben.

Dennoch haben wir zahlreiche Möglichkeiten für Sie eingerichtet, um den persönlichen Kontakt – wenn gewünscht – so gut es geht vermeiden zu können.

Sollten Sie schon in der City Fahrschule angemeldet sein, nutzen Sie die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus am Theorieunterricht teilzunehmen. Unsere Büro-Teams informieren Sie gerne darüber, wie Sie am Online-Unterricht teilnehmen können. Auch für Zahlungen müssen Sie nicht in unsere Filialen kommen, sondern Sie können offene Beträge einfach per Überweisung begleichen.

Wenn Sie noch nicht in der City Fahrschule angemeldet sind, beraten und informieren wir Sie sehr gerne telefonisch und per Email. Sollten Sie sich für eine Führerscheinausbildung bei uns entscheiden, können Sie die Anmeldung problemlos von zu Hause aus erledigen.

Bleiben Sie gesund!


+++ Update 19.10.2020 +++
Durch die neue Corona Schutzverordnung vom Wochenende, müssen wir die Plätze im Theorieunterricht wieder stark einschränken.
Eine Terminvereinbarung ist bislang nicht nötig. Sind alle Plätze belegt, dürfen keine weiteren Personen mehr teilnehmen.
Während der kompletten Unterrichtszeit gilt Maskenpflicht.
Weiterhin kann gerne unser Online-Unterricht genutzt werden.


+++ Update 15.10.2020 +++

Gemeinsam gegen Corona
Dass es in Coronazeiten Herausforderungen mit sich bringen kann, den Führerschein zu machen, hat bereits die erste Jahreshälfte gezeigt. Mittlerweile steigen die Zahlen der Neuinfizierungen wieder und Köln wurde beispielsweise als Risikogebiet eingestuft, weshalb wir – alle gemeinsam – verstärkt auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln in unseren Fahrschulen achten sollten.

AHA+L+A: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, regelmäßiges Lüften, Corona-Warn-App nutzen

Wir möchten an dieser Stelle erneut alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler darum bitten, in allen Räumlichkeiten und Fahrzeugen der City Fahrschule eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bitte bleiben Sie bei Symptomen zu Hause und nehmen Sie am Theorieunterricht lieber online statt in unseren Filialen teil.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


+++ Update 15.06.2020 +++

Durch Lockerungen der Regierung, dürfen ab sofort wieder mehr Schüler zum Theorieunterricht zugelassen werden,
somit ist eine Terminabsprache mit dem Büro nicht mehr nötig.
Weiterhin gilt, dass das Betreten der Fahrschule ausschließlich mit Mund- und Nasenschutz erlaubt ist.
Alle weiteren Maßnahmen bleiben unberührt und behalten ihre Gültigkeit.


++ Update 13.05.2020 ++

Endlich ist es soweit, wir dürfen wieder Präsenzunterricht in unseren Filialen anbieten!
Um den aktuellen Gesundheitsmaßnahmen gerecht zu werden, gibt es eine begrenzte Teilnehmeranzahl,
somit ist der Besuch der Theorieunterrichte vor Ort nur mit Termin möglich.
Für den Onlineunterricht ändert sich nichts, diesen bieten wir Ihnen weiterhin zusätzlich an.

Theorieunterricht in der Fahrschule

    • Nur mit Termin möglich!
      Terminvereinbarung telefonisch oder persönlich im Fahrschul-Büro
    • Teilnahme am Unterricht nur mit Mund- und Nasenschutz
    • Bei Krankheitssymtomen bleiben Sie bitte zu Hause und nutzen unseren Onlineunterricht

Die aktuellen Theoriepläne für den Onlineunterricht und Theorieunterricht vor Ort finden Sie hier auf unserer Website.


++ Update 30.04.2020 ++

Ab Montag, den 04.05.2020 wird der Prüfbetrieb beim TÜV Rheinland wieder aufgenommen.

Wichtige Voraussetzung um Prüfungen machen zu können:
Bei der Beantragung müssen TÜV-Gebühren bereits bezahlt sein. Dies wird von der Fahrschule vorab überprüft.

Theorie Prüfung

  • Nur mit Termin möglich!
    Terminvereinbarung unter 0800 8838 8838
    (erreichbar von montags bis freitags 07.00 – 19.00 Uhr und samstags 07.00 – 14.00 Uhr)
  • Betreten der TÜV-Standorte nur mit Mund- und Nasenschutz
  • Prüfungsgebühren können nicht in Bar eingezahlt werden,
    diese müssen mindestens  zwei Wochen vor der theoretischen Prüfung überwiesen werden
  • Bitte denken Sie daran, uns vorab zu kontaktieren, damit die Freischaltung beim TÜV veranlasst werden kann

Praxis Prüfung

  • Terminanforderung läuft über die Fahrschule
  • auch während der Prüfung muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden
  • Prüfgebühren müssen mindestens zwei Wochen vor der praktischen Prüfung überwiesen werden

++ Update 24.04.2020 ++

Ab dem 27.04.2020 öffnen unsere Büros wieder, auch Fahrstunden können vereinzelt stattfinden.
Unter strengen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen dürfen wir den Betrieb langsam wieder aufnehmen.
Somit gilt:

  • Maskenpflicht bei Eintritt in unsere Geschäftsräume
  • und Mindestabstand von 1,50 m einhalten
  • Maskenpflicht bei Fahrstunden
  • Regelmäßiges Desinfizieren der Hände
  • Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben

Weiterhin finden keine Prüfungen (Theorie und Praxis) beim TÜV statt.


+ Update 20.04.2020 +

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

wahrscheinlich gibt es in dieser Woche weitere Lockerungen für unsere Fahrschulen und Ausbildungs-Zentren.
Wir müssen noch Entscheidungen in Bezug auf die Durchführung von theoretischen und praktischen Unterrichten abwarten!
Wir halten Sie auf dem Laufenden sobald alle Einzelheiten geklärt sind.

Mit dieser Seite möchten wir Sie über unseren besonderen Service
während der Corona-Pandemie informieren und alle wichtigen
Neuerungen mitteilen.

Da wir seit dem 17. März 2020 einer behördlichen Schließung -zur
Kontaktvermeidung – unterliegen, sind wir momentan nur telefonisch
oder per Mail für Sie zu erreichen. Diese Maßnahmen gelten vorerst
bis zum 17. April 2020
Auf weitere Informationen zur Lockerung warten wir derzeit noch.

++++

Online-Theorie im virtuellen Klassenzimmer
(offiziell anerkannt)

Ab sofort dürfen wir Sie offiziell im virtuellen Klassenzimmer unterrichten,
damit Sie mit Ihrer theoretischen Ausbildung weiterkommen.
Befristung wird geprüft..

Die Unterrichts-Zeiten Ihrer Wunschfiliale erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Wir bieten bis zu 12x die Woche Onlineunterricht an!

Sie sind bereits angemeldet? Schicken Sie uns einfach eine Mail mit Ihrem
Namen an e-learning@cityfahrschule.de und wir senden Ihnen alle Infos per Mail.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an!
Wir freuen uns auf Ihre Ausbildung