- Zukunft neu gestalten
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Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach § 53a (1) FahrlG
Als Fahrlehrer*in trägst du eine große Verantwortung – du bildest die nächste Generation an sicheren, verantwortungsvollen Fahrer*innen aus. Doch auch du musst immer auf dem neuesten Stand bleiben!
Deine Fortbildungspflicht
Nach Erhalt der Fahrlehrer*innen-Erlaubnis Klasse BE musst du alle vier Jahre eine Fortbildung absolvieren – entweder als dreitägiger Blockkurs oder an vier einzeln verteilten Tagen. (§ 53a (1) FahrlG).

Was du vorab wissen musst:
- Für alle Fahrlehrer*innen mit einer unbefristeten Fahrlehrer*innen-Erlaubnis – unabhängig davon, ob du aktuell unterrichtest oder nicht.
- Auch wenn deine Erlaubnis ruht, bleibt die Fortbildungspflicht bestehen.
Gesetze & Vorschriften ändern sich ständig – wir halten dich up to date!
- Straßenverkehrsrecht, Fahrschüler*innen-Ausbildung & Fahrlehrer*innen-Wesen – du bleibst immer auf dem neuesten Stand.
- Neue Entwicklungen & Trends – wir bereiten dich auf zukünftige Herausforderungen vor.
- Erfahrungsaustausch mit anderen Fahrlehrer*innen – wertvolles Wissen aus der Praxis!
- Weiterentwicklung im Straßenverkehr & Fahrlehrer*in-Recht
- Veränderungen im Kfz-Wesen & neue Technologien
- Neue Methoden für Theorie- & Praxisunterricht
- Verkehrspolitische & umweltpolitische Entwicklungen
- Betriebswirtschaftliche & organisatorische Fragen für Fahrschulen
Unsere erfahrenen & qualifizierten Dozent*innen bringen dich auf den neuesten Stand und zeigen dir, worauf es in deinem Beruf in Zukunft ankommt.
Austausch & Praxisnähe: Der Dialog mit anderen Fahrlehrer*innen ist ein wichtiger Bestandteil der Fortbildung – du profitierst von den Erfahrungen anderer und kannst dein Wissen direkt in der Praxis anwenden.
Ganztagsunterricht von 08:15 – 15:45 Uhr
Wähle dein Modell:
- Dreitägige Fortbildung
- Zweitägige Fortbildung
- Eintägige Fortbildung
Interesse? Jetzt informieren & anmelden!
Du hast Fragen oder willst dich beraten lassen? Wir nehmen uns gerne Zeit für dich!
- Ruf uns an: 0221 6200 202
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