Ausbildung zum Fahrlehrer (m/w/d) der Klasse A

Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse A dürfen Sie Mofa, Klasse AM, A1, A2, A und die Schlüsselzahl B196 ausbilden. In den Fahrschulen sind Sie damit flexibel einsetzbar.

Mit dem Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse A haben Sie u.a. die Voraussetzung, auch an Seminarleiterausbildungen teilzunehmen, um ASF-Seminare (Aufbauseminare für Fahranfänger) und FES Seminare (Fahreignungsseminar zum Punkteabbau) durchführen zu dürfen.

Voraussetzungen

  • Unbefristete Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • mindestens zwei Jahre Vorbesitz Klasse A

Ablauf der Ausbildung

Ausbildung in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerfachschule. Der Lehrgang umfasst einen Monat mit 140 Stunden Unterrichtsstunden, theoretische und praktische Ausbildung. Neben den zweiradspezifischen Themen werden Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis, insbesondere Verkehrspädagogik und Technik, wiederholt.

Prüfungen

Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine fahrpraktische, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abzulegen. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben.
Eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschl. Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz und eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik einschl. Fahrphysik. Prüfungsdauer zweieinhalb Stunden.

Ganztagsunterricht Montag bis Freitag 08:15 – 14:30 Uhr