- Zukunft neu gestalten
- 4.8 / 5 - Top bewertet! *
Ausbildung zum Fahrlehrer (m/w/d) der Klasse CE
Mit der Fahrlehrerlaubnis CE dürfen Sie Fahrschüler für Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse über 3,5t beträgt, ausbilden. Mit dieser Qualifikation können Sie als Dozent*in in der EU-Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung tätig werden.
Voraussetzungen
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
- Der zweijährige Besitz der Fahrerlaubnisklasse CE ist nicht erforderlich, wenn Bewerber*innen sechs Monate lang hauptberuflich ein Kraftfahrzeug der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse geführt hat.
- Oder an einer Zusatzausbildung in einer Fahrschule von 60 Unterrichtsstunden der Klasse CE teilgenommen hat.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst 2 Monate mit 280 Unterrichtseinheiten theoretische und praktische Ausbildung.
Zum Inhalt gehört neben den nutzfahrzeugspezifischen Themen eine Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik).
Die praktische Ausbildung findet auf neusten, fahrschuleigenen LKW‘s, Mercedes Actros, Gliederzug und Sattelzug, statt.
Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.Prüfungen
Nach Beendigung des Lehrgangs ist eine fahrpraktische, eine schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben. Eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschl. Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeug-technik – Fahrphysik. Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.Verkürzte Ausbildungszeit
Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE,
die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE verkürzt sich um einen Monat auf
140 Unterrichtsstunden. (vgl. § 2 (3) FahrlG)Ganztagsunterricht Montag bis Freitag 08:30 – 15:30 Uhr