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Fahrschulbetriebswirtschaft
Wenn Sie sich als Fahrlehrer*in selbständig machen möchten oder als verantwortliche*r Leiter*in in einer Fahrschule tätig sein wollen, müssen Sie an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Unterrichtsstunden gemäß § 11 FahrlG teilgenommen haben.
Die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis setzt wesentliche betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse voraus. Mit der Ausbildung soll gewährleistet sein, eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine qualifizierte und regelkonforme Fahrschülerausbildung zu gewährleisten.
Das betriebswirtschaftliche Seminar für Fahrlehrer*innen bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf die Selbständigkeit. Sie erwerben fundierte Erkenntnisse auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Wettbewerbsrechts, um nur einige Themen zu nennen. Möglichkeiten der Arbeit mit EDV, aktuellen Informations- und Medientechniken sowie Grundsätze der kaufmännischen Buchführung und Kalkulation werden aufgezeigt.
Inhalt der Ausbildung:
- Neugründung oder Übernahme
- Kriterien der Standortwahl
- Rechtsformen von Fahrschulen
- Aufsichtsbehörden
- Fahrschulüberwachung
- Vertrags-, Arbeits- und Sozialrecht
- Steuer- Wettbewerbsrecht
- Personalwesen, Mitarbeiterführung
- Buchführung und Bilanzierung
- Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr
- Fahrschulmarketing, Unternehmensberatung
- Kundenbetreuung – Kundengewinnung
- Einsatz neuer Medien
- Versicherungen
- Zusätzliche Beschäftigungsfelder
Ganztagsunterricht in der Zeit von 8:30 bis 17:00 Uhr